Der Vorstand der Polizeistiftung Nordrhein-Westfalen hat ihre bisherige Satzung überarbeitet und den heutigen Lebensverhältnissen und -realitäten angepasst. Mit der Genehmigungsurkunde der Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14. Juli 2014 wurde die neue Satzung anerkannt.
Die wesentlichsten Anpassungen betreffen
- Alle Beschäftigten bei der Polizei
- Auch Berücksichtigung eheähnlicher Lebenspartnerschaften
- Berücksichtigung unverschuldet in eine schwere wirtschaftliche Notlage geratene Polizeibeschäftigte
- Erweiterung des Stiftungs-Vorstandes um zwei Mitglieder, die nicht dem Polizei-Hauptpersonalrat angehören müssen